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Erbrecht

Erbrecht erfordert insbesondere Erfahrung, der Berater muss sich also lange Zeit mit erbrechtlichen Problemen sowohl bei vertraglichen Gestaltungen, wie auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen befasst haben, um eine Expertise auf diesem Rechtsgebiet für den jeweiligen Mandanten umsetzen zu können.

Kenntnisse im Erbrecht sind insbesondere bei gesellschaftsvertraglichen Gestaltungen und bei steuerrechtlichen Gestaltungen zwingend erforderlich, sie sind Bestandteil unserer vertraglichen und forensischen Tätigkeiten. Herr Rechtsanwalt Bayer ist im Rahmen dieser Tätigkeiten zertifizierter Testamentsvolltrecker des DVEV.

 

 

Teilnahmebescheinigung zum Testamentsvollstreckerlehrgang

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