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Anwalt für Gesellschaftsrecht in Gelnhausen

Unsere Kanzlei ist seit der Gründung mit den Problemstellungen im Gesellschaftsrecht befasst. Intensiviert wurde diese Tätigkeit mit der Übernahme des Notariats durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Bayer im Jahre 2000.

Wir geben auf dieser Seite Hinweise zu den grundsätzlichen Problemen Rechtsformwahl aufgrund gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse und Rechtsformwahl aufgrund steuerrechtlicher Verhältnisse. Eine Entscheidung zu der einen oder anderen Rechtsform kann nur durch eine konkrete Beratung korrekt erfolgen. Gesellschaftsrecht ist Grundlage für steuerrechtliche und erbrechtliche Betrachtungen, diese Rechtsgebiete vermischen sich in den juristischen Fragestellungen stets. Unsere Kanzlei ist vorwiegend mit der Vertragsgestaltung befasst, diese Tätigkeit bedingt aber auch gleichzeitig, dass wir gerichtliche Verfahren bei Gesellschaftsauseinandersetzungen intensiv betreiben, insbesondere Fragen der Auseinandersetzung der Mitgliedschaften, Bewertung der Ausscheidens- und Abfindungsvereinbarungen und Rechtsnachfolgeprobleme.