Home
Rechtsanwälte
Erbrecht
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
So funktioniert das Steuersystem -Glosse-
Insolvenzrecht
Gesellschaftsrecht
Aktuell / News
Referenzen
Downloads
Impressum
Anfahrt
Kontakt
Zum Nachweis der Existenz eines Testaments, dessen Urkunde nicht vorliegt
BayObLG, Beschluss vom 01. April 2004 – IZ BR 013/04
Gemäß § 2355, § 2356 Abs. 1 S. 1 BGB ist zum Nachweis eines testamentarischen Erbrechts grundsätzlich die Urschrift der Urkunde vorzulegen, auf die das Erbrecht gestützt wird. Ist diese Urkunde nicht auffindbar, kommt der allgemein anerkannte Grundsatz zum Tragen, dass es die Wirksamkeit eines Testaments nicht berührt, wenn die Urkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verlorengegangen oder sonst nicht auffindbar ist. In einem solchen Fall können Errichtung und Inhalt des Testaments mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden.
12.10.2004
...zurück