Erbrecht Aktuell – Erbschaftssteuer

1. Senkung des Betriebsvermögensfreibetrags

Der Betriebsvermögensfreibetrag wird von 256.000 € auf 225.000 €
gesenkt. Diese Neuregelung gilt für Erwerbe nach dem 31.12.2003.

2. Senkung des Bewertungsabschlags

Der Bewertungsabschlag wird von bisher 40 % auf 35 %
abgesetzt (§ 13a Abs. 2 ErbStG).

3. Senkung der Tarifbegrenzung

Die bisher erbschaftsteuerrechtlich entfernteren Personen der Steuerklas-sen II und III wurden im Falle der Vererbung von Betriebsvermögen wie engste Angehörige der Steuerklasse I behandelt. Diese Angleichung wird durch eine Tarifbegrenzung auf 88 % (§ 19a Abs. 4 Satz 3 ErbStG 2004) begrenzt.