Home
Rechtsanwälte
Erbrecht
Steuerrecht und Steuerstrafrecht
So funktioniert das Steuersystem -Glosse-
Insolvenzrecht
Gesellschaftsrecht
Aktuell / News
Referenzen
Downloads
Impressum
Anfahrt
Kontakt
Einflussfaktoren auf die Rechtsformwahl und
Vor- und Nachteile der Rechtsformen
1. Persönliche Einflussfaktoren
Eintritt von Gesellschaftern
Austritt von Gesellschaftern
Ehe
Nachfolge
Erbfolge
Prestige
2. Betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren
Leitungsbefugnis
Gewinn- und Verlustbeteiligung
vvFinanzierung
Mitbestimmung
Gründungsaufwand
Kapitalerhöhungsaufwand
Rechnungslegungsaufwand
Prüfungspflicht
Publizität
Beratungsaufwand
3. Zivilrechtliche Einflussfaktoren
Haftung
Rechtliche Selbständigkeit
4. Steuerrechtliche Einflussfaktoren
laufende Besteuerung
Besteuerung bei der Nachfolge/Erbfolge
(Ertragsteuer und Erbschaftssteuer)
5. Vorteile der Kapitalgesellschaft
Zivilrechtliche Vorteile
Haftungsbeschränkungen für Gesellschafter
Trennung von Kapitalgeber- und Leitungsfunktion
Rechtliche Verselbstständigung (Trennungsprinzip)
Pensionsrückstellung möglich (aber bei Kleinunternehmen auch kritisch)
Steuerrechtliche Vorteile
Steuerfreiheit bei der Veräußerung von nicht wesentlichen Beteiligungen im Privat-
vermögen
Steuerung des Gewinnanfalls beim Gesellschafter durch Ausschüttungspolitik
Abzugsfähigkeit der Vergütungen für Gesellschafter- Geschäftsführer einschließlich
Pensionsrückstellungen
günstige Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne
keine Besteuerung bei Veräußerung der Anteile an andere Kapitalgesellschaften
Steuerrechtliche Nachteile
GmbH-Gesellschafter kann Verluste der GmbH nicht mit eigenen positiven
Einkünften verrechnen
keine Gewerbesteuerfreibetrag
Erbschaftssteuerlich schlechtere Bewertung
(derzeit auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts)
6. Vorteile der Personengesellschaft
Zivilrechtliche Vorteile
leichtere zivilrechtliche Handhabung
geringere Formvorschriften
Steuerrechtliche Vorteile
Freibetrag von 24.500,00 € und Staffeltarif bei der Gewerbeertragsteuer
Begrenzung der Einkommensteuer-Grenzbelastung
keine Doppelbelastung mit Vermögenssteuer
sofortiger Verlustausgleich zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
(Beschränkung durch § 15a EStG)
leichtere steuerliche „Handhabung“ (keine verdeckte Gewinnausschüttung)
geringere Wertansätze bei der Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer
Freibetrag von 500.000,00 DM bei Vererbung/vorweggenommener Erbfolge
Steuerrechtliche Nachteile
Mieten sind steuerlicher Vorweggewinn, keine Abzugsmöglichkeit
...zurück