Einflussfaktoren auf die Rechtsformwahl und
Vor- und Nachteile der Rechtsformen


1. Persönliche Einflussfaktoren

  • Eintritt von Gesellschaftern
  • Austritt von Gesellschaftern
  • Ehe
  • Nachfolge
  • Erbfolge
  • Prestige


    2. Betriebswirtschaftliche Einflussfaktoren

  • Leitungsbefugnis
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
  • vvFinanzierung
  • Mitbestimmung
  • Gründungsaufwand
  • Kapitalerhöhungsaufwand
  • Rechnungslegungsaufwand
  • Prüfungspflicht
  • Publizität
  • Beratungsaufwand


    3. Zivilrechtliche Einflussfaktoren

  • Haftung
  • Rechtliche Selbständigkeit


    4. Steuerrechtliche Einflussfaktoren

  • laufende Besteuerung
  • Besteuerung bei der Nachfolge/Erbfolge
    (Ertragsteuer und Erbschaftssteuer)


    5. Vorteile der Kapitalgesellschaft

    Zivilrechtliche Vorteile

  • Haftungsbeschränkungen für Gesellschafter
  • Trennung von Kapitalgeber- und Leitungsfunktion
  • Rechtliche Verselbstständigung (Trennungsprinzip)
  • Pensionsrückstellung möglich (aber bei Kleinunternehmen auch kritisch)

    Steuerrechtliche Vorteile

  • Steuerfreiheit bei der Veräußerung von nicht wesentlichen Beteiligungen im Privat-
    vermögen
  • Steuerung des Gewinnanfalls beim Gesellschafter durch Ausschüttungspolitik
  • Abzugsfähigkeit der Vergütungen für Gesellschafter- Geschäftsführer einschließlich
    Pensionsrückstellungen
  • günstige Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne
  • keine Besteuerung bei Veräußerung der Anteile an andere Kapitalgesellschaften

    Steuerrechtliche Nachteile

  • GmbH-Gesellschafter kann Verluste der GmbH nicht mit eigenen positiven
    Einkünften verrechnen
  • keine Gewerbesteuerfreibetrag
  • Erbschaftssteuerlich schlechtere Bewertung
    (derzeit auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts)

    6. Vorteile der Personengesellschaft

    Zivilrechtliche Vorteile

  • leichtere zivilrechtliche Handhabung
  • geringere Formvorschriften

    Steuerrechtliche Vorteile

  • Freibetrag von 24.500,00 € und Staffeltarif bei der Gewerbeertragsteuer
  • Begrenzung der Einkommensteuer-Grenzbelastung
  • keine Doppelbelastung mit Vermögenssteuer
  • sofortiger Verlustausgleich zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
    (Beschränkung durch § 15a EStG)
  • leichtere steuerliche „Handhabung“ (keine verdeckte Gewinnausschüttung)
  • geringere Wertansätze bei der Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer
  • Freibetrag von 500.000,00 DM bei Vererbung/vorweggenommener Erbfolge

    Steuerrechtliche Nachteile

  • Mieten sind steuerlicher Vorweggewinn, keine Abzugsmöglichkeit