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Drei Hauptfehler bei Auftritten der Steuerfahndung
I.
1. Fehler
Erscheint die Steuerfahndung zur Hausdurchsuchung besteht der 1. Fehler des Durchsuchungsbetroffenen regelmäßig in der Vernachlässigung seines Schweigerechts.
Statt Erklärungen oder sonstige Statements abzugeben, ist es statt dessen geboten, zunächst die Durchsuchungsaktion in passiver Aufmerksamkeit und unter fachkundigem Beistand oder aber zumindest unter Beiziehung einer einschlägigen Checkliste durchzusetzen.
II.
2. Fehler
Der 2. Fehler folgt sodann aus einem oftmals kindheitsgeprägten Missverständnis, durch offenes Zugehen auf die Steuerfahndung eine faire und schnelle Verfahrensbeendigung erreichen zu können.
Dieser trügerischen Selbstsuggestion sollte man nicht verfallen, es entspricht statt dessen einer zweckdienlichen Verteidigung, kontrolliert in dem jeweils erforderlichen Umfang und Ausmaß zu handeln.
III.
3. Fehler
Der 3. Fehler besteht in der versäumten Beachtung von Komponenten des organisatorischen Aufbaus der Strafverfolgungsbehörden. Hier ist ein der jeweiligen Situation angepasstes, aktives oder passives Verhalten, zu praktizieren. Nur dies dient der persönlichen Verfahrensförderung.
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