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Hinweise
1. Hinweis:
steuerrechtlich ungünstig ist die Vereinbarung einer Gütertrennung anstelle der Modifizierung des Güterstandes. Es entfällt der Vorteil des § 5 ErbStG.
2. Hinweis:
steuerlich ungünstig ist das Berliner Testament, gestaltet als Einheitslösung.
Hier fällt der Nachlaß des Erstversterbenden voll in das Vermögen des überlebenden Ehegatten. Es entsteht eine einzige Vermögensmasse. Diese fällt im zweiten Erbfall den Abkömmlingen als eine Vermögensmasse zu, so daß eine höhere Progression eintritt und die Freibeträge des Erstversterbenden zu den Kindern einmal verloren gehen.
3. Hinweis:
rückwirkende Aufhebung der Gütertrennung ist zivilrechtlich möglich, steuerrechtlich bei dem erbrechtlichen Zugewinnausgleich jedoch nicht wirksam (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG) entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Urteil vom 28.06.1989 (BFH/E 157/229 = Deutsches Steuerrecht 1989 Seite 518)
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