10 Thesen zur Nachfolgeregelung

1. Die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer ist planbar und gestaltbar.

2. Die Erbschaftsteuerplanung ist nur ein Teil der Liquiditätsplanung für den Erbfall.

3. Die Liquiditätsplanung für den Erbfall ist in ein umfassendes Nachfolgekonzept zur Unternehmenssicherung zu integrieren.

4. Die Wahl des richtigen Güterstandes ist von ausschlaggebender Bedeutung.

5. Das Berliner Testament ist keine geeignete Regelung für Unternehmer und vermögende Privatleute.

6. Die vorweggenommene Erbfolge ist ein wichtiges Gestaltungsinstrument, nicht nur wegen erbschaftsteuerlicher Vorteile.

7. Die konkrete Zusammensetzung des Vermögens ist von maßgeblicher Bedeutung für die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.

8. Die Existenz von Auslandsvermögen erfordert eine spezielle Planung.

9. Stiftungskonzepte sind keine Standartlösungen.

10. Einkommenssteuerbelastungen im Erbfall können in der Regel durch richtige Planung vermieden werden. Besondere Vorsicht ist bei Betriebsaufspaltungen und Sonderbetriebsvermögen geboten.